Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen

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acg audio consulting group
Unternehmensberatung für akustische Markenführung und Corporate Identity GmbH
Ackermannstraße 25
D-22087 Hamburg
Tel. + 49 (0) 151 124 624 85

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Geschäftsführung
Will-Bertolt Hirsch
Alexander Rühl

Traderegister: Hamburg HRB 82 684
USt-IdNrDE 219783809

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Geschäftsführung:
Will-Bertolt Hirsch
Alexander Rühl

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der acg audio consulting group GmbH – Stand 31.12.2011

I. ALLGEMEINES/VERTRAGSABSCHLUSS
1. Die AGBs der acg audio consulting group GmbH GmbH gelten für alle von acg audio consulting group GmbH übernommenen Aufträge in den Bereichen Management Consulting, Marken- und Musikberatung, Musikrecherche, Konzeption, Komposition, Bearbeitung bestehender Werke, Arrangements, Layout, Musik und Sprach-Produktion sowie Tonstudio-Arbeiten, soweit nicht im Einzelfall abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn acg audio consulting group GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn acg audio consulting group GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Auftraggebers Lieferungen und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Acg audio consulting group GmbH anzuzeigen.
2. Auftraggeber ist, wer die Durchführung der Produktion, schriftlich oder mündlich, veranlaßt hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. Auftraggeber haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.
3. Für die acg audio consulting group GmbH GmbH besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

II. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
Ist Gegenstand des Auftrages die Bearbeitung oder Verwendung geschützter Werke oder Sprache, so obliegt es dem Auftraggeber die notwendige Erlaubnis des Originalurhebers einzuholen. Rechte, die die Urheber von Werken an die GEMA und/oder Musikverlage übertragen haben, sind nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an acg audio consulting group GmbH abgegolten; Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle insoweit anfallenden Gebühren für die mechanische Vervielfältigung, öffentliche Aufführung etc. im Verhältnis zu den Verwertungsgesellschaften (wie bspw. der GEMA und der GVL), Musikverlagen und/oder Urhebern ordnungsgemäß zu entrichten. Acg audio consulting group GmbH GmbH ist im Falle der Verwendung vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Materialien nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden und hält acg audio consulting group GmbH GmbH insbesondere von Ansprüchen Dritter frei.

III. GEWÄHRLEISTUNG/NACHBESSERUNG
1. Für den Fall, daß der Auftrag die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter umfaßt, ist der acg audio consulting group GmbH GmbH verpflichtet, einen technisch einwandfreien und für Sendezwecke geeigneten Tonträger abzuliefern.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von acg audio consulting group GmbH unverzüglich nach Übergabe durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen zu lassen. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der acg audio consulting group GmbH GmbH Eingriffe in das Werk vornimmt oder vornehmen läßt, sofern durch diese Eingriffe ein Fehler und/oder Schaden entsteht und/oder soweit hierdurch ein Fehler und/oder Schaden verstärkt wird. Den Beweis dafür, daß der Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff verursacht bzw. verstärkt wurde, hat der Kunde zu führen.
4. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Für Bearbeitungsschäden an fremden Bild- und Tonmaterial haftet die acg audio consulting group GmbH GmbH nur bis zum Materialwert des Tonträgermaterials. Für Schäden an unwiederbringlichen oder schwer ersetzlichen Bild- und Tonaufnahmen übernimmt acg audio consulting group GmbH, ebenfalls keine Haftung über den reinen Materialwert hinaus.
6. Alle Leistungen und Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

IV. GEHEIMHALTUNG
1. Beide Parteien verpflichten sich zeitlich unbegrenzt, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und über die ihnen bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, auch nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei erfolgen. Als vertrauliche Informationen gelten neben ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen auch solche Informationen, bei denen sich ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei aus den Umständen ergibt. Hierzu zählen insbesondere die Preisvereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen wurden. Die Parteien verwahren und sichern diese Informationen so, dass die Kenntnisnahmemöglichkeit durch Dritte ausgeschlossen ist.

V. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Auftragsbestätigungen erbitten wir in dreifacher Ausfertigung mit Angabe der Agentur-Auftragsnummer, der Kundennummer und des Datums.

VI. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN/DATEN

Sollte die Aufbewahrungszeit die 3 Jahre auf Wunsch des Auftraggebers überschreiten, so hat der Auftraggeber für jedes weitere Jahr eine Aufbewahrungspauschale zu leisten, deren Höhe nach Umfang im einzelnen gesondert berechnet wird.

VII. VERSAND

Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

VIII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen der Acg audio consulting group GmbH innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der Acg audio consulting group GmbH. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn acg audio consulting group GmbH GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt acg audio consulting group GmbH GmbH vorbehalten; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens vorbehalten.
3. Die Verwendung einer Werkaufnahme gilt erst dann als zulässig, wenn die Rechnung an acg audio consulting group GmbH GmbH vollständig bezahlt ist.

IX. RECHNUNGSREKLAMATIONEN
1. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt der acg audio consulting group GmbH GmbH schriftlich anzuzeigen.

X. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREICHE MUSIKBERATUNG, MUSIKRECHERCHE, KONZEPTION, KOMPOSITION ARRANGEMENT, LAYOUT, PRODUKTION UND BEARBEITUNG VON BESTEHENDEN WERKEN

A. ALLGEMEINES
1. „Komposition“ im Sinne der AGB dieser Geschäftsbedingungen der acg audio consulting group GmbH GmbH sind sämtliche Werke des Komponisten, gleich in welcher Schaffenstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (Notiertes Motiv, Partitur, Layout oder Produktion auf Ton und/oder Bildtonträger).
2. Die Herstellung von Layouts (Demonstrationsaufnahmen) oder die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter sind eigenständige Leistungen des Komponisten/der acg audio consulting group GmbH. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden. Nutzungsrechte an Layouts werden nicht übertragen.
3. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Honorare für Sprecher und/oder Vokalisten, Bildsynchronisation, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sprecher, Vokalisten und/oder Musiker werden ausschließlich Namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers engagiert.

4. Alle von acg audio consulting group GmbH berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

B. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
1. Der Komponist bzw. acg audio consulting group GmbH übertragen die Nutzungsrechte frei von Ansprüchen Dritter, insbesondere auch frei von persönlichkeitsrechtlichen Einwendungen und Vergütungsansprüchen Dritter. Die acg audio consulting group GmbH bleibt berechtigt, die Komposition für eigene Demonstrations- zwecke (Showreel, website) zu verwerten.
2. Für den Fall, daß der Auftrag die Durchführung der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter umfaßt, schließen die an den Auftraggeber übertragenen Rechte sämtliche der acg audio consulting group GmbH selbst, den beteiligten Interpreten und den sonstigen Mitwirkenden an der Werkaufnahme zustehenden übertragbaren Rechte und Ansprüche, insbesondere sämtliche Leistungsschutzrechte und Ansprüche ein. Unberührt bleiben die Ansprüche, die der Komponist, die ausübenden Künstler und sonstigen Leistungsschutzberechtigte aufgrund ihrer Verträge mit der GEMA bzw. GVL haben.
3. Die acg audio consulting group GmbH überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich) bedarf für jeden Einzelfall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ohne vorheriger schriftlicher Einwilligung der acg audio consulting group GmbH ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt die Komposition umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.

insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber auch im Namen seiner dritten Vertragspartner zur ordnungs- und fristgemäßen Entrichtung aller im Zusammenhang mit einer Verwertung der Komposition anfallenden urheberrechtlichen Nutzungsgebühren im Verhältnis zu Autoren, Musikverlagen und/oder Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.). Nach Veröffentlichung, stellt der Auftraggeber dem Komponisten unaufgefordert Belegdateiuen und die Schaltpläne zur Verfügung. Acg audio consulting group GmbH GmbH verpflichtet sich, die Schaltpläne vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke des Abgleichs mit der Gema oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Schaltpläne erfolgt nicht.

5 Acg audio consulting group GmbH hat das Recht, sämtliche die Verbreitung Ihres Werkes betreffenden Unterlagen halbjährlich durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einsehen zu lassen. Die Kosten der Buchprüfung trägt acg audio consulting group GmbH, sofern die Prüfung keine Fehler ergibt, ansonsten trägt die Kosten der Auftraggeber.

C. VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG/ABBRUCH DER ARBEITEN
1. Wird ein erteilter, aber noch nicht begonnener Auftrag aus Gründen, die nicht von acg audio consulting group GmbH zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann acg audio consulting group GmbH – ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Honorars berechnen, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch acg audio consulting group GmbH ausdrücklich unberührt bleibt. Wird ein angefangener Auftrag aus von acg audio consulting group GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht acg audio consulting group GmbH das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von der acg audio consulting group GmbH begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

2. acg audio consulting group GmbH ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für Erfüllungsgehilfen übernimmt acg audio consulting group GmbH nicht.

D . EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben das Eigentum an Arbeiten sowie sämtliche Rechte an alle im Rahmen des Auftrages erstellten Werken bei der acg audio consulting group GmbH GmbH. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages abgelieferten Materialien; bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Vertrag ist der Auftraggeber also nicht berechtigt, Materialien in irgendeiner Form zu verwenden bzw. durch Dritte verwenden zu lassen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist acg audio consulting group GmbH GmbH berechtigt, die Werkaufnahme zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

XI. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTIONSARBEITEN
1. Die in Rechnung gestellten Honorare sind Grundhonorare. Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und/oder abtretbare Urheberrechte sowie Urheberrechtsanteile werden von den über acg audio consulting group GmbH GmbH beschäftigten, beauftragten bzw. gebuchten Sprechern, Sängern, Komponisten und/oder Darstellern grundsätzlich für den Zeitraum von einem Jahr ab Fertigstellung und Übergabe an den Auftraggeber für eine bundesweite Auswertung (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland), falls nicht anders schriftlich vereinbart.

XII Haftungsbeschränkungen

4.1. Die Acg audio consulting group GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Acg audio consulting group GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz

4.3. Die hierunter festgehaltenen Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Erfüllungsgehilfen der Acg audio consulting group GmbH.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz von acg audio consulting group GmbH GmbH.
2. Das gleiche gilt hinsichtlich des Gerichtstandes, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

3. Bei Teilnichtigkeiten einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen wirksam; an die Stelle der nichtigen Bedingungen tritt eine Bestimmung, die unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien der Branchenüblichkeit am nächsten kommt.

4. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 an. Frühere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

5. Weder die verspätete noch die versäumte oder unvollständige Ausübung eines Rechts von acg audio consulting group GmbH aus diesem Vertrag stellt den Verzicht auf dieses oder irgendein anderes Recht aus diesem Vertrag durch acg audio consulting group GmbH dar.